Unsere Leistungen im Bereich Erbrecht
Erbrecht:
Eine nahe stehende Person ist gestorben. Sie stehen nun vor einem unüberschaubaren Gefüge an Dingen, die Sie nun zu erledigen haben. Insbesondere die Beischaffung eines Erbscheins, der offiziell erst Ihre Legitimation als Erbin/Erbe ermöglicht, Sie also erst in die Lage versetzt für und gegen den/die Verstorbene(n) verbindliche/wirksame Handlungen vorzunehmen, bringt oft undurchschaubare Problemkonstellationen mit sich.
In diesem Falle sollten Sie sich dem wirklich Wichtigem, nämlich Ihrer eigenen Trauerverarbeitung hingeben können, und alles Weitere einem verständnisvollen und erfahrenen Partner übertragen.
Auch im Bereich der Erbauseinandersetzung sind die rechtlichen Regelungen des BGB für den Laien kaum zu handhaben. Vor allem bestehen Gefahren in dem Versäumen der oftmals gesetzlich sehr kurz bemessenen Fristen, wie zum Beispiel der Frist zum Ausschlagen einer Erbschaft. Um in diesem Bereich keinen irrevesiblen Fehler zu begehen sollten Sie bei Unsicherheit den Gang zu den Spezialisten nicht scheuen.
Wir bieten Ihnen selbstverständlich auch den Service an, ein uneingeschränkt rechtswirksames Vermächtnis oder Testament zu formulieren. Diese Aufgabe nehmen wir sehr ernst und gewissenhaft wahr, um so Ihrem Interesse, dass die eigenen Hinterbliebenen sich nach dem Todesfall nicht unnötig streiten sollen, und der wirkliche Wille des Verstorbenen auch durchgesetzt wird, gerecht zu werden
Als Fachanwaltskanzlei im Erbrecht behandeln wir jegliche Rechtsmaterie aus dem Bereich des Erbrechts. Viele Unklarheiten werden durch entsprechende Gespräche in für Sie verständlicher Form geklärt und mit Ihnen analysiert werden.
Um einen dem Anlass entsprechenden Umgang mit dem Verlust eines Verwandten bzw. einer nahe stehenden Person sind wir stets bemüht.
Unser Anwaltsteam freut sich Ihnen helfen zu dürfen.
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