Kanzlei Kriftel
TEL: 06192 - 28 69 997
Kanzlei Frankfurt Schwanheim
TEL: 069 - 35 35 50 - 33
Kanzlei Bad Soden
TEL: 06196 - 65 90 399
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Sie haben einen Unfall erlitten und haben eine Verletzung an Ihrem Körper davongetragen. Insofern sind für Sie die nachfolgenden Stichworte bei der Durchsetzung nachfolgender Ansprüche entsprechend der folgenden Stichworte von elementarer Bedeutung. Gerne stehen wir Ihnen insofern als kompetenter, langjährig erfahrender Partner zur Verfügung.
Rechtsanwalt Andreas Wirz ist bereits seit 1996 in der Personenschadensregulierung tätig. Seit 2002 ist er AvD-Vertrauensanwalt und seit 2006 Fachanwalt für Verkehrsrecht.
In dieser Zeit wurde eine nicht unerhebliche Anzahl von Größtschäden mit vielen namhaften Versicherungen gerichtlich als auch außergerichtlich erstritten und abgewickelt.
Neben der fachlichen, kompetenten Bedeutung steht für uns die auf den Mandanten abgestimmte, individuelle zügige Bearbeitung an erster Priorität.
Für Sie ist es in besonderem Maße wichtig, einen Experten zu finden, dem die nachfolgenden Begriffe bekannt sind. Wir werden ausschließlich für Geschädigte tätig und nehmen keine Mandate von Versicherungen an. Wir sind reine Geschädigten-Anwälte. Schnelle, unkomplizierte Kontaktaufnahme, gerne auch Hausbesuche sind für uns kein Fremdwort.
Sie sind dauerhaft und gravierend beeinträchtigt aufgrund eines Unfallereignisses? Bei Ihnen wurde ein Grad der Behinderung festgestellt? Oder noch nicht? Wir helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Infolge einer Verletzung haben Sie erhöhte Bedürfnisse, d. h., Sie haben einen konkreten Vermögensschaden durch die Verletzung (zusätzliche Aufwendungen Minderung des Erwerbseinkommens), dann haben Sie möglichereise Anspruch auf eine Geldrente als Schadensersatz., Wir überprüfen Ihren Anspruch und helfen Ihnen bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche entweder als Einmal/Abfindungszahlung oder als widerkehrende Leistung..
Dies ist ein Schadensersatz der hypothetisch berechte wird und entsteht, weil derjenige, der sonst immer den Haushalt führte, dies wegen einer Verletzung –im Moment oder auch auf Dauer- nicht mehr kann. Dieser Anspruch wird geschätzt, und an bestimmten Voraussetzungen festgemacht. Es ist ein Schadensersatz bei dem Ausfall von Hausfrauen und Müttern im Haushalt, der jedoch auch auf teil-/ vollberufstätige Frauen und Männer Anwendung findet. Es wird häufig vergessen, diesen Schadensersatzanspruch geltend zu machen. Wir haben uns auf die Geltendmachung von haushaltsführungsschädenspezialisiert und helfen Ihnen gerne bei der Durchsetzung dieses Anspruchs.
Sie haben Kosten für Leistungen, die wegen einer unmittelbaren Heilung von Unfallverletzungen eingesetzt werden, dann haben Sie einen Anspruch gegen den Schädiger und dessen Versicherung auf Ersatz der Heilbehandlungskosten.
Wenn Sie die Voraussetzungen für vorgenannte Renten erfüllen, helfen wir ihnen gerne, ihre bestehenden Ansprüche durchzusetzen.
Sie sind Beteiligter eines Verkehrsunfalls und wollen Ihre Ansprüche gegen den Unfallgegner geltend machen bzw. ungerechtfertigte Ansprüche aus einem Verkehrsunfall abwenden. Dann lassen Sie keine kostbare Zeit verstreichen, sondern rufen uns gleich an. Unser nettes, 24 Stunden erreichbares Serviceteam ist bemüht Ihnen so zeitnah wie möglich einen Termin mit unserem fachkundigen und spezialisierten Anwaltsteam anzubieten.
Wussten Sie eigentlich schon, dass die dabei anfallenden Anwaltsgebühren in Höhe des Regulierungsbetrages auch ohne vorherige Mahnung und Verzug von diesem übernommen werden müssen?
Als Personenschaden wird ein Ereignis bezeichnet, bei dem Menschen verletzt oder gar getötet wurden. Dieser Schaden korrespondiert mit der Körperverletzung und ist Schmerzensgeldrelevant für den Verletzten und Schadensersatzrelevant für die Hinterbliebenen. Ein Unterhaltsschaden ist zum Beispiel bei Tot des Verletzten stets zu prüfen.
Aufgrund einer Verletzung der Wirbelsäule und Schädigung der Nervenstränge im Wirbelkanal kann es zu Querschnittslähmungen kommen. Dies ist der größte denkbare Einschnitt im Leben eines Menschen. Wir helfen Ihnen alle rechtlichen Hürden zu nehmen und ihre aus der Querschnittslähmung resultierenden Ansprüche durchzusetzen.
Sie haben eine Verletzung an Ihrem Körper erlitten? Dann könnten sie einen Anspruch auf Schmerzensgeld haben. Neben Körperschäden sollen auch seelische Belastungen und sonstiges Unwohlgefühl wieder „gutgemacht“ werden. Oft wollen Versicherungen kein Schmerzensgeld zahlen. Wir helfen Ihnen gerne, Ihre Ansprüche durchzusetzen.
Ihnen wurde die Fahrerlaubnis entzogen, sie wurden angezeigt, festgenommen, haben eine Vorladung von der Polizei bekommen oder befürchten strafrechtliche Verfolgung? Dann lassen Sie auf keinen Fall wertvolle Zeit verstreichen. Auch eine „harmlose“ polizeiliche Vorladung kann bei alleiniger Wahrnehmung zu nicht wieder gut zu machenden Folgen führen.
In Zeiten größter Not bedarf es einem starken, kompetenten Partner an der Seite. Als solcher verstehen wir uns. Neben einer umfassenden rechtlichen Beratung sorgen wir auch für eine optimale Verteidigungsstrategie für Ihren jeweiligen Fall, und werden unser möglichstes unternehmen um Sie aus der „Schusslinie“ zu bekommen. Gerade im Bereich des Strafrechts geht es oftmals um existenzielle Fragen, die aufgrund Ihrer Wichtigkeit eine professionelle Hilfe erfordern. Diesem Umstand tragen wir sowohl in fachlicher Hinsicht, als auch in punkto Erreichbarkeit, Rechnung.
Die Regulierung von Unfallschäden führt zu manchen Problemen. Es stellt sich ein ganzer Fragenkatalog.
Wir helfen Ihnen sachkundig und schnell bei der Unfallregulierung. Und wenn der Gegner den Unfall allein verursacht hat, übernimmt die gegnerische Versicherung auch die Rechtsanwaltsgebühren ihres Anwaltes.
Sie waren an einem Verkehrsunfall beteiligt? Sie haben Verletzungen davon getragen? Wir arbeiten mit Unfallhilfen (subvenio e. V.) zusammen und helfen Ihnen gerne bei der Durchsetzung von multiplen Ansprüchen.
Wenn Sie verletzungsbedingt zeitweise oder gar auf Dauer Ihren Beruf nicht mehr ausüben können (egal ob angestellt oder selbständig) haben Sie einen Anspruch auf Erstattung des hieraus entstehenden Verdienstschadens.
Bei der Durchsetzung dieser Ansprüche bedarf es eines großen Maßes an Anwaltserfahrung und Kenntnis der aktuellen Rechtssprechung. Wir habe seit vielen Jahren uns einüberdurchschnittliches „Know-How“ angeschafft, dass sich alleine durch die längjährige Erfahrung als Fachanwaltskanzlei für Verkehrsrecht belegt.
Sie werden wegen einer verkehrsrechtlichen Ordnungswidrigkeit bezichtigt und wollen sich hiergegen wehren? Ihnen wurde ein bußgeldbehafteter Bescheid zugestellt dessen Rechtmäßigkeit Sie in Frage stellen? Dann lassen Sie bitte keine wertvolle Zeit verstreichen. Gerade im Bereich öffentlicher Sanktionserhebung sind die Fristen zur Einlassung bzw. Widerspruch außerordentlich kurz bemessen.
Als bereichsspezifische Fachanwaltskanzlei sind wir für diese Rechtsmaterie spezialisiert. Neben einer genauen Erfolgsanalyse und Vorgehensstrategie bieten wir auch eine zeitnahe Bearbeitung ihres konkreten Falles an.